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Das Compliance-System von Flender.
Ein integrales Element aller geschäftlichen Entscheidungen und Aktivitäten.

Compliance

Das Compliance-System von Flender ist integrales Element aller geschäftlichen Entscheidungen und Aktivitäten, weshalb regelkonformes Verhalten eine Selbstverständlichkeit für all unsere Mitarbeiter ist. Die Maxime lautet deshalb: Keinerlei Toleranz gegenüber Regelverstößen und sollte es doch dazu kommen, setzt Flender auf konsequentes Handeln.

Compliance bei Flender bedeutet jedoch mehr als bloße Gesetzes- oder Regeltreue. Wir streben danach, immer das Richtige zu tun, auch über Regeln und Vorschriften hinaus, weshalb unsere Werte und Überzeugungen tief in unserer Organisations- und Unternehmenskultur verankert sind.
Um unsere Mitarbeiter zu unterstützen, haben wir die Flender Business Conduct Guidelines verabschiedet, die allen Mitarbeitern weltweit eine Richtschnur und konkrete Handlungsempfehlungen geben.
Regel- und Rechtsverstößen können unsere Mitarbeiter über unser Hinweisgebersystem „Tell Us“ anzeigen. Aber auch Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben bei konkreten Anhaltspunkten über Regelverstöße die Möglichkeit, Hinweise über „Tell Us“ abzugeben oder sich direkt an die Compliance-Organisation zu wenden.

Auch von seinen Geschäftspartnern erwartet Flender die Einhaltung des jeweils vor Ort geltenden Rechts, der allgemein anerkannten Standards sozialer Verantwortung und der wesentlichen Grundsätze der Integrität. Dieses Commitment spiegelt sich in unserem Flender Group Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion und einem umfassenden Ansatz im Umgang mit unseren Geschäftspartnern wider.

Unser Verhaltenskodex – die Flender Business Conduct Guidelines - ist ein unternehmensweiter, für alle Flender-Beschäftigten gültiger Leitfaden. Die Inhalte stützen sich auf unsere Werte und sind für alle Mitarbeiter verpflichtend. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hilfestellungen und Antworten auf wichtige Fragen.
Die Flender Business Conduct Guidelines finden Sie hier.

Deutsche Sprachversion, Englische Sprachversion, Spanische Sprachversion, Serbische Sprachversion, Chinesische SprachversionFranzösische Sprachversion

Im Flender-Compliance-Management-System sind Maßnahmen gebündelt, mit denen sichergestellt wird, dass unser Geschäft stets im vollen Umfang mit Recht und Gesetz sowie unseren internen Prinzipien und Regeln in Einklang steht. Zugleich wollen wir auf diese Weise verantwortungsvolles Verhalten dauerhaft im Denken und Handeln aller Flender-Mitarbeiter verankern.

Das Flender-Compliance-Management-System gliedert sich in vier Handlungsebenen: Vorbeugen, Erkennen, Reagieren und Beheben.

Zu den Vorbeugungsmaßnahmen zählen ein Compliance-Risikomanagement, die Bereitstellung von Richtlinien und Verfahren sowie die Beratung und das Training der Mitarbeiter.

Regelmäßige Audits und Prüfungen sowie professionelle und faire Untersuchungen sind unerlässlich für das Erkennen und die lückenlose Aufklärung von Fehlverhalten. Um Kenntnis von etwaigem Fehlverhalten zu erlangen, stellt Flender internen und externen Hinweisgebern verschiedene Meldewege zur Verfügung. Compliance-Verstöße daher können persönlich, per Telefon oder E-Mail sowie über das Hinweisgebersystem „Tell Us“ - rund um die Uhr, in verschiedenen Sprachen und auf Wunsch auch anonym – gemeldet werden.

Das Flender Hinweisgebersystem "Tell-Us" finden Sie hier.

Darüber hinaus können sich alle Stakeholder auch vertrauensvoll auf direktem Wege an die Compliance-Organisation wenden (E-Mail: compliance@flender.com).
Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

Damit unser Compliance-Management-System auch dauerhaft höchsten Standards genügt, verfolgt unsere Compliance-Organisation fortlaufend aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft.  

Um auf nachgewiesene Compliance-Verstöße angemessen zu reagieren, wird jegliches Fehlverhalten konsequent geahndet. Hierbei verfolgt Flender einen Zero-Tolerance-Ansatz.  
Schließlich sorgt das Beheben von Schwachstellen für eine kontinuierliche Verbesserung und Anpassung unseres Compliance-Management-Systems und führt zur Vermeidung von weiteren Compliance-Verstößen.

Diese vier Ebenen bilden zusammen mit der Verantwortung jedes Mitarbeiters und des Managements das übergreifende Element unseres Compliance-Management-Systems.

Unsere Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion verpflichten wir vertraglich zur Einhaltung eines einheitlichen Verhaltenskodex, dem Flender Group Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion. Dieser Verhaltenskodex lehnt sich an die zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen an. Er umfasst die Beachtung von Recht und Gesetz im Allgemeinen und unserer Antikorruptions-Grundsätze im Besonderen. Zusätzlich enthält er Bestimmungen zum Verbot von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht und zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Regelmäßige Audits helfen uns, systematisch potenzielle Risiken in unserer Lieferkette und in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern zu identifizieren und zu prüfen, ob sie unseren Verhaltenskodex einhalten.

Den Flender Group Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion finden Sie hier:

Deutsche Sprachversion, Englische Sprachversion

Unter bestimmten Umständen kann Flender für Handlungen seiner Geschäftspartner rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wir begegnen diesem Risiko mit einem umfassenden Ansatz für die Auswahl unserer Geschäftspartner, der vertraglichen Verpflichtung auf die Einhaltung unserer Verhaltensgrundsätze und die Überwachung der laufenden Zusammenarbeit. Damit decken wir den gesamten Lebenszyklus einer Geschäftspartnerbeziehung ab. Ein unternehmensweit verfügbares Business Partner Compliance Tool unterstützt die Durchführung dieses Verfahrens und sichert die Dokumentation relevanter Informationen und Aktivitäten.

Grundsatzerklärung der Flender Group GmbH

zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16. Juli 2021 (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)

Stand: 19.12.2023
Version: 1.0

Die Flender Group GmbH, einschließlich der mit ihr verbundenen Unternehmen (im Folgenden "Flender" genannt), ist sich ihrer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte bewusst. Daher haben wir uns verpflichtet, Menschenrechte in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Wir erkennen an, dass die Menschenrechte allen Menschen innewohnen, ungeachtet ihrer Nationalität, ihres Wohnsitzes, ihres Geschlechts. Sie haben universelle Geltung, sind unteilbar und unveräußerlich. 

Im Rahmen unseres Engagements für nachhaltige und verantwortungsvolle Geschäftspraktiken haben wir die zehn Prinzipien des United Nations Global Compact in unsere Strategien und Tätigkeiten integriert. Als Teilnehmer des United Nations Global Compacts haben wir uns u.a. dazu verpflichtet, die Menschen- und Arbeitsrechte zu achten und die Umwelt zu schützen. 

Darüber hinaus beruhen unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse auf den folgenden internationalen menschenrechtlichen Referenzinstrumenten, zu denen wir uns bekennen: Die Internationale Menschenrechtscharta, d.h. die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie der Zivilpakt und der Sozialpakt, in denen bürgerliche, politische und soziale Rechte definiert sind, die allen Menschen um ihrer Würde willen zustehen. Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) mit ihren vier Grundprinzipien zu Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, der Beseitigung von Zwangs- und Kinderarbeit sowie dem Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. 

In den kommenden Jahren werden wir unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse zum Schutz und zur Verankerung von Menschen- und Umweltrechten in allen Geschäftsbereichen und auf allen Geschäftsebenen der Flender Gruppe regelmäßig überprüfen und verbessern sowie auf weitere Menschen- und Umweltrechte erweitern, auch über die Anforderungen des LkSG hinaus. 

Nachfolgend wird das Verfahren beschrieben, mit welchem wir unseren Pflichten nach § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 3 bis 5 sowie den §§ 7 bis 10 LkSG nachkommen: 

 

1. Risikomanagement

Für uns ist die Achtung der Menschenrechte ein kontinuierlicher Prozess. Die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Abhängigkeit der sich ändernden Kontextbedingungen, Art der Geschäftsaktivität und Größe und Struktur des Unternehmens wird stetig überprüft und fortwährend weiterentwickelt. Für die Achtung der Menschenrechte haben wir daher menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse als integrale Bestandteile in unser Organisation und in den Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern verankert. 

Die Geschäftsführung von Flender sieht die Verantwortung sowie die Überwachung und Durchsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bei sich. Im Jahre 2023 wurde deshalb das Corporate Social Responsibility (CSR) Board als zuständige Stelle zur Überwachung der Umsetzung des LkSG ernannt. Das CSR- Board setzt sich zusammen aus der Geschäftsführung der Flender Gruppe sowie den Präsidenten der Business Units und den Leitern der Group Functions. Hierdurch wird sichergestellt, dass jeder Bereich unseres Unternehmens sich über die eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und ihrer alltäglichen Umsetzung im Klaren ist. 

 

2. Risikoanalyse

Wir erachten es als Bestandteil unserer Sorgfaltspflicht, potenziell und tatsächlich nachteilige menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen unseres unternehmerischen Handelns auf Menschen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu kennen. Daher ermitteln und bewerten die relevanten Menschenrechtsthemen und potenziell Betroffenen unserer Geschäftstätigkeit sowie unsere direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen. 

In unserem Lieferantenmanagement berücksichtigen wir systematisch menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken.  Die Analyse menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen wird jährlich und anlassbezogen bei wesentlichen Änderungen des Unternehmensprofils oder der Geschäftsaktivitäten aktualisiert. 

Die Ergebnisse der Analyse der Risiken und Auswirkungen fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse in Bezug auf die Lieferantenauswahl, das Geschäftspartnermanagement, die Produktverantwortung und -entwicklung ein. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen. Darüber hinaus nutzen wir die Ergebnisse als Grundlage zur Erstellung und, wo nötig, Anpassung interner Vorschriften, Prozesse und Schulungen, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse Rechnung zu tragen.

 

3. Erwartungen an Mitarbeitende und Zulieferer

Um unserem Anspruch an uns selbst gerecht zu werden, hat Flender konzernweite Richtlinien zur Sicherstellung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten implementiert. Hierunter zählen beispielsweise unser eigener Verhaltenskodex – die Flender Business Conduct Guidelines - sowie die Flender Human Rights Policy. Die Flender Business Conduct Guidelines ist ein unternehmensweiter, für alle Flender-Beschäftigten gültiger Leitfaden. Die Inhalte stützen sich auf unsere Werte, u.a. zu den Themen Umweltschutz, Menschenrechte, Arbeitssicherheit sowie Sozialstandards und sind für alle Mitarbeitenden verpflichtend. Gleichzeitig geben sie wertvolle Hilfestellungen und Antworten auf wichtige Fragen. Die Flender Business Conduct Guidelines und die Flender Human Rights Policy verankern die grundlegenden Menschenrechte als Teil der Unternehmenspolitik aller Unternehmen der Flender-Gruppe. 

Gegenüber unseren Geschäftspartnern kommunizieren wir unsere Haltung durch den Flender Group Code of Conduct für Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion. Unsere Lieferanten und Geschäftspartner mit Mittlerfunktion verpflichten wir vertraglich zur Einhaltung dieses einheitlichen Verhaltenskodex, der sich an die zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen anlehnt. 

Wir werden unsere internen Policies und Richtlinien weiter kommunizieren und unsere Mitarbeiterenden und Zulieferer für diese Themen sensibilisieren und darüber informieren.  

 

4. Präventions- und Abhilfemaßnahmen

Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen. Ziel ist es, die (potenziell) betroffenen Personen zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen auf sie zu verhüten oder zumindest zu minimieren. Dafür haben wir standardisierte Prozesse etabliert. 

In unserem eigenen Geschäftsbereich kooperieren wir mit den relevanten Stakeholdern, um die Realisierung von Menschenrechten zu fördern. Die Rechte und Bedenken von Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern, lokalen Stakeholdern und Expertinnen und Experten sowie der Zivilgesellschaft werden dabei berücksichtigt. 

Außerhalb unseres Unternehmens verpflichten wir unsere direkten Lieferanten und unsere Geschäftspartner mit Mittlerfunktion durch unseren Code of Conduct vertraglich dazu, die im jeweiligen Land geltenden Gesetze sowie die Kernarbeitsnormen der ILO einzuhalten, die Menschenrechte zu achten und gegenüber ihren eigenen Geschäftspartnern menschenrechtsbezogene Risiken angemessen zu adressieren. 

Für den Fall, dass wir als Unternehmen selbst oder ein Zulieferer eine Verletzung von Menschen- und Umweltrechten (mit)verursacht hat, wirken wir unverzüglich darauf hin, dass diese Verletzungen abgestellt oder deren Auswirkungen zumindest minimiert werden. 


5. Beschwerdeverfahren

Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement erachten wir als wichtigen Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen durch unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Wir haben ein Hinweisgebersystem (Tell Us) eingerichtet, welches innerhalb und außerhalb des Unternehmens zugänglich ist. Es bietet einen vertraulichen Kommunikationskanal, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und umweltbezogene Rechte zu melden. Tell Us ist rund um die Uhr verfügbar und Meldungen können in verschiedenen Sprachen kommuniziert werden. Meldungen können auch in anonymer Form erfolgen.  

 

6. Dokumentation und Berichterstattung

Wir dokumentieren und berichten die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten in angemessener Weise um den Anforderungen der externen und internen Berichtspflichten gem. § 10 LkSG zu entsprechen. In unserem jährlich erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht informieren wir zudem die Öffentlichkeit über unsere menschenrechtlichen Selbstverpflichtungen sowie Sorgfaltsprozesse und deren Wirksamkeit. 

 

7. Weiterentwicklung

Flender wird regelmäßig die Wirksamkeit seiner Maßnahmen auf globaler und lokaler Ebene überwachen und überprüfen. Änderungen werden vorgenommen, wenn sie angemessen und notwendig sind, um das Risikomanagement weiterzuentwickeln und die Erfüllung unserer Menschenrechtsverpflichtungen sicherzustellen. Sollten Änderungen erforderlich sein, werden diese umgesetzt.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schreibt vor, dass Unternehmen über ein angemessenes Beschwerdeverfahren verfügen müssen, über welches sich sowohl interne (Mitarbeitende), als auch externe Stakeholder (Z.B. Lieferanten) vertrauensvoll an das Unternehmen wenden können, um auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder Verletzungen hinzuweisen. Hier können Sie die Verfahrensordnung unseres Beschwerdeverfahrens nach § 8 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz einsehen.

Kontakt

Flender International GmbH

Legal & Compliance

Alfred-Flender-Straße 77

46395 Bocholt

E-Mail: compliance@flender.com

Tell us

Das Flender-Hinweisgebersystem „Tell-us“ ist unter folgendem Link zu erreichen.

Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.