Unternehmensoffenlegung
Der Ertragsteuerinformationsbericht der Flender Group GmbH, Bocholt, für den Berichtszeitraum vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 wurde gemäß § 342m Abs. 1 HGB im Unternehmensregister offengelegt. Er ist über die Internetseite des Unternehmensregisters (https://www.unternehmensregister.de) kostenlos zugänglich (Suche nach: Flender Group GmbH, Bocholt).
Die Pflicht zur Veröffentlichung des Ertragsteuerinformationsberichts auf der Internetseite der Gesellschaft entfällt deshalb gemäß § 342n Abs. 1 Satz 2 HGB.